In den 50er Jahren kam eine vom Rat der EKD eingesetzte Kommission zu der Forderung, eine eigene Gestaltung des Kirchlichen Arbeitsrechtes vorzusehen, weil Tarifverträge wegen der Möglichkeit eines Machtkampfes bis hin zum Streik „mit dem Wesen der Kirche zutiefst in Widerspruch“ stehen.
Eine paritätisch besetzte Kommission der EKD, die vom Rat der EKD zur Beratung eingesetzte worden war, stellte in engem Kontakt mit entsprechenden Gremien der Römisch-Katholischen Kirche und fachkundigen Professoren fest, dass wegen der Zeugnisexistenz (Josuttis) der Kirche und weil die äußere Ordnung der Kirche nicht von ihrem Bekenntnis geschieden werden könne, ein kirchliches Arbeitsrecht sechs Anforderungen genügen müsse.