
Der Probedienst schließt an das Lehrvikariat, das bestandene II. theologische Examen und das erfolgreich durchlaufene Übernahmeverfahren an. Er dauert in der Regel 24 Monate bei einem vollen Deputat und 36 Monate bei einem halben Deputat (§ 2 Abs. 2 AG-PfDG.EKD). In dieser Zeit werden die Pfarrerinnen / Pfarrer im Probedienst in allen Bereichen der Gemeidearbeit eingesetzt und sollen die ihnen übertragenen Aufgaben selbstständig und eigenverantwortlich durchführen.
Zu Beginn dieser Probezeit werden die Pfarrerinnen / Pfarrer im Probedienst ordiniert. Die Ordination ist Segnung und Sendung zur öffentlichen Wortverkündigung und Sakramentsverwaltung.
In dieser Probezeit sollen die Pfarrerinnen / Pfarrer im Probedienst die Erfahrungen der beruflichen Praxis in Zusammenarbeit mit anderen intensiv reflektieren. Sie prüfen ihre eigenen Fähigkeiten und die Arbeitsmöglichkeiten in der Landeskirche, bevor sie sich auf eine Pfarrstelle bewerben können.